Kurzzeitpflege
Wenn Sie für einen vorübergehenden Zeitraum, z.B. nach einem Klinikaufenthalt, Pflege benötigen, ist die Kurzzeitpflege die richtige Form. Dafür gibt es von der Pflegekasse eigene Zuschüsse für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr.
Auch zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, z.B. während des Urlaubs oder einer Erkrankung, können Sie für begrenzte Zeit Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
Selbstverständlich können Sie auch während eines kurzen Aufenthaltes in unserem Haus an allen Aktivitäten teilnehmen.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Ansprüchen. Sprechen Sie uns an!